Was Sie von uns als Steuerberater und Rechtsanwalt erwarten können
Steuerstrafverteidigung
Wer am wirtschaftlichen Verkehr teilnimmt oder einfach nur zur falschen Zeit am falschen Ort ist, kann in ein steuerstrafrechtliches Verfahren verwickelt werden. In diesem Fall, ist die Hinzuziehung eines erfahrenen Steueranwalts unumgänglich.
Strafbar macht sich, wer den Finanzbehörden unrichtige oder unvollständige Angaben macht, wer die Finanzbehörden über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt und dadurch Steuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt.
Eine Umsatz-Steuerhinterziehung liegt vor, wenn Umsätze nicht deklariert werden oder zu Unrecht eine Steuerbefreiung oder der Vorsteuerabzug in Anspruch genommen wird. Auch bereits die bloße Nichtzahlung von erklärten Umsatzsteuern kann strafbar sein.
Fast jeder hatte schon einmal Probleme mit dem Finanzamt – egal ob im unternehmerischen oder im privaten Bereich. Wir beraten und vertreten Sie in allen steuerrechtlichen Verfahren gegenüber den Finanzbehörden oder vor den Finanzgerichten.
Sie haben in Ihrer Steuererklärung Einkünfte nicht erklärt, dadurch eine Steuerhinterziehung begangen und möchten nun durch eine Selbstanzeige den Weg in die Steuerehrlichkeit einschlagen? Wir helfen Ihnen!
Wenn Beamte der Steuerfahndung ohne Ankündigung vor der Tür stehen und Ihre Immobilien durchsuchen und Unterlagen oder Daten beschlagnahmen. Seien Sie vorsichtig, denn Verhaltensfehler können schwerwiegende Folgen haben!
Eine gute juristische und steuerliche Begleitung sorgt für Ihre Beruhigung und kann hohe Steuernachforderungen verhindern. Auch bei „festgefahrenen“ Betriebsprüfungen helfen wir Ihnen.
Das Einspruchsverfahren ist gescheitert. Es drohen massive Mehrsteuern. Es bleibt nur der Weg vor das Finanzgericht. Der Steuerbescheid muss angefochten und es muss die Aussetzung der Vollziehung erreicht werden.
In Deutschland steuerpflichtige Personen mit einem Konto im Ausland sollten kurzfristig einen steuerrechtlich und strafrechtlich spezialisierten Berater prüfen lassen, ob sie insoweit der deutschen Steuerpflicht unterliegen.