Verbilligte Überlassung von Wohnraum
Neuregelung des § 21 EStG macht sie noch attraktiver
Vermietung
Anders als große Immobilieninvestoren und kommunale Wohnungsunternehmen kennen private Vermieter ihre Mieter oft persönlich. Es kommt daher häufig vor, dass mögliche Mieterhöhungen unterbleiben. Bisher drohten hier erhebliche Steuernachteile, wenn die Miete 66 % der marktüblichen Miete nicht mehr erreichte. Der Werbungskostenabzug wurde gekappt. Diese 66-Prozent-Grenze ist im Jahressteuergesetz (JStG) 2020 auf 50 Prozent reduziert worden.