Finanzgericht – Miesner Steuerberater + Rechtsanwälte
Führung von Finanzgerichtsprozessen
Ihre Problemstellung: Das Einspruchsverfahren ist gescheitert. Es drohen massive Mehrsteuern. Es bleibt nur der Weg vor das Finanzgericht. Der Steuerbescheid muss angefochten und es muss die Aussetzung der Vollziehung erreicht werden.
Unsere Problemlösung: Wir vertreten Sie vor dem Finanzgericht. Wir bereiten den steuerlichen und tatsächlichen Sachverhalt vollständig auf und begründen eine vom Finanzamt abweichende rechtliche Bewertung.
Wir stellen unsere Erfahrungen in Finanzgerichtsprozessen in Abstimmung mit Ihrer Steuerberatung in den Dienst der gemeinsamen Sache.
Aussetzungsantrag an das Finanzgericht nach § 69 Finanzgerichtsordnung (FGO)
Wenn das Finanzamt über den Aussetzungsantrag ohne sachlichen Grund nicht entscheidet, diesen ablehnt oder die Vollstreckung droht, kann ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (AdV) beim Finanzgericht gestellt werden.
Auch dieses Verfahren dient dem Ziel, die sofortige Zahlungspflicht bis zur Klärung der Sach- und Rechtslage zu verhindern. Es gelten dieselben Voraussetzungen wie in dem Verfahren vor dem Finanzamt.
Wir unterstützen Sie gern vor dem Finanzgericht mit einem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung.
Zu unserem Leistungsprofil im Bereich der finanzgerichtlichen Prozessführung gehören insbesondere:
- Beratung hinsichtlich der zu erwartenden Prozessrisiken eines finanzgerichtlichen Prozesses
- Vertretung im finanzgerichtlichen Prozess
- Gerichtlicher Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der angefochtenen Steuerbescheide.