Steuerrecht Hamburg & Steuerrecht Bremen
Steuerstrafrecht – Anwalt Steuerrecht Hamburg – Anwalt Steuerrecht Bremen
Zum Steuerstrafrecht gehören im weitesten Sinne jene Gesetze, die Verstöße gegen Steuergesetze sanktionieren. Im Steuerstrafrecht werden strafrechtliche Tatbestände mit dem Steuerrecht verknüpft.
Das Steuerstrafrecht bietet zahlreiche erfolgversprechende Verteidigungsstrategien. Ein Rechtsanwalt kann versuchen steuerstrafrechtliche Folgen einer Steuerhinterziehung abzumildern sowie durch sehr gute Verteidigung ggf. eine Geld- oder Freiheitsstrafe zu verhindern.
Steuerhinterziehung – Anwalt Steuerrecht Hamburg – Anwalt Steuerrecht Bremen
Zum Beispiel bei der Steuerhinterziehung (§ 370 Abgabenordnung), bei dieser macht sich jemand wegen Steuerhinterziehung strafbar, wenn er über steuerlich erhebliche Tatsachen pflichtwidrig unvollständige oder unrichtige Angaben macht, oder die Finanzbehörden über solche pflichtwidrig in Unkenntnis lässt. Das heißt, der Ausgangspunkt ist die fehlerhafte oder unvollständige Steuererklärung oder die pflichtwidrige Nichtabgabe einer Steuererklärung.
Zunächst ist ausschlaggebend, ob die Steuerhinterziehung von den Behörden bereits entdeckt wurde. Die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige kommt in Betracht, wenn die Steuerstraftat noch nicht entdeckt ist. Die Selbstanzeige hat die Funktion einer goldenen Brücke zurück in die Steuerehrlichkeit. Für eine wirksame Selbstanzeige sind bestimmte Voraussetzungen einzuhalten, denn nur auf diese Weise wirken Selbstanzeigen auch strafbefreiend. Die Unterstützung durch einen erfahrenen Fachanwalt für Steuerrecht bzw. Fachberater für Steuerstrafrecht ist daher unumgänglich.
Steuerstrafverfahren – Anwalt Steuerrecht Hamburg – Anwalt Steuerrecht Bremen
Ist ein Steuerstrafverfahren bereits eingeleitet, sollte sofort ebenfalls ein auf Steuerstrafverteidigung versierter Anwalt hinzugezogen werden, da bereits frühzeitig die Weichen für das weitere Steuerstrafverfahren gestellt werden. Keinesfalls sollte der Beschuldigte eigene Angaben zur Sache machen – auch nicht den Steuerbehörden gegenüber – und die gesamte Verteidigung seinem Rechtsanwalt überlassen. Ferner sollte Ihr Steuerberater ohne Beratung durch einen Rechtsanwalt für Strafrecht keine Angaben zu Ihren steuerlichen Verhältnissen machen oder beim Finanzamt Steuererklärungen für Sie einreichen.
Zu den Tätigkeitsfeldern unserer Kanzlei in Hamburg gehören:
- Vorbereitung und Erstellung von Selbstanzeigen
- Verteidigung bei Ermittlungsverfahren im Steuerstrafrecht
- Begleitung von Maßnahmen der Steuerfahndung
- Beratung bei Umsatzsteuerhinterziehung, insbesondere beim Umsatzsteuerkarussell
- Verteidigung bei Einkommensteuer- sowie Lohnsteuerhinterziehung
- Begleitung bei Steuerstreit mit dem Finanzamt
- Begleitung und Unterstützung bei der Betriebsprüfung/Außenprüfung