Steuerfahndung – Miesner Steuerberater + Rechtsanwälte

Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA)

Steuerfahndung, Durchsuchung, Beschlagnahme

Es ist ein schwerwiegender Eingriff in Ihre Rechte und keine angenehme Situation, wenn im Rahmen eines Steuerstrafverfahrens Beamte der Steuerfahndung ohne Ankündigung vor der Tür stehen und Ihre Wohnung, Ihr Haus oder Ihre Büroräume durchsuchen und Unterlagen oder Daten beschlagnahmen. Seien Sie vorsichtig, denn Verhaltensfehler können schwerwiegende Folgen haben!

Die Steuerfahndung (abgekürzt: Steufa) ist ein Teil der Landesfinanzbehörden. Ihre Aufgabe besteht darin, Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten aufzuspüren. Die Steuerfahndung ist nur für Ermittlungen zu von den Bundesländern verwalteten Steuern zuständig. Alle anderen Ermittlungen zu Steuern, Zöllen und Abgaben, die vom Bund ausgehen, nimmt die Zollfahndung vor. Für Durchsuchungsmaßnahmen bedarf es eines richterlichen oder staatsanwaltschaftlichen Durchsuchungsbeschlusses.

Ermittlungen der Steuerfahndung werden in der Regel veranlasst durch Kontrollmitteilungen von Finanzämtern an andere Finanzämter, Kontenabfragen, Betriebsprüfungen oder Anzeigen Dritter. Dabei genügt bereits ein Anfangsverdacht für das Vorliegen einer Straftat für eine Durchsuchung durch die Steuerfahndung.

Wir schützen Ihre Rechte während und nach Durchsuchungen der Steuerfahndung und können Ihnen auch bereits im Vorfeld helfen, derartige Ermittlungsmaßnahmen zu verhindern, z. B. durch eine strafbefreiende Selbstanzeige.

Im Fall einer Durchsuchung gilt immer: Ruhe bewahren. Die Beamten müssen Ihnen Zeit zum Überlegen und zur Rücksprache mit einem Rechtsanwalt für Steuerrecht gewähren. Steuerstrafverfahren werden nie während der ersten Minuten gewonnen, häufig aber während der ersten Minuten verloren! Schalten Sie sofort einen Rechtsanwalt für Steuerrecht ein, der Ihnen genau erklärt, wie Sie sich in dieser Situation richtig verhalten!

Ermittlungen gemäß § 208 Abgabenordnung


Bareinzahlungen und verdächtige Überweisungen

Sie haben ein Schreiben der Steuerfahndung erhalten, in dem Sie gebeten werden, die Hintergründe für Bareinzahlungen oder Überweisungen auf Ihr Konto zu erläutern. Diese Nachfragen dienen der Überprüfung ihrer steuerlichen Verhältnisse und damit Ermittlungen gemäß § 208 Abs. 1 Nr. 3 Abgabenordnung (AO).

Hintergrund dieser Ermittlungen sind Geldwäscheverdachtsanzeigen der Bank der Steuerpflichtigen, die ihrerseits verpflichtet ist, verdächtige Geldbewegungen, wie z. B. erhebliche Bareinzahlungen oder auffällige Überweisungen, zu melden.

Diese Sachverhalte werden nach § 208 Abs. 1 Nr. 3 Abgabenordnung (AO) nicht von der Steuerfahndung, sondern vom Finanzamt überprüft, da in diesen Fällen meistens noch keine konkreten Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit vorliegt, eine Steuerhinterziehung jedoch in Betracht kommen könnte.

Selbstanzeige noch möglich!

Es empfiehlt sich, das Schreiben des Finanzamtes nicht zu ignorieren! Auch bei einer Ermittlung nach § 208 Abgabenordnung (AO) bleibt eine Selbstanzeige möglich. Sobald dem Betroffenen jedoch die Einleitung eines Strafverfahrens bekannt gegeben geworden ist, ist die strafbefreiende Selbstanzeige für ihn nicht mehr möglich. Daher sollten Sie unverzüglich einen Spezialisten für Steuerstrafrecht kontaktieren! Da an eine Selbstanzeige hohe formelle und inhaltliche Anforderungen gestellt werden, sollten Sie eine solche niemals ohne steuerrechtliche Unterstützung in Angriff nehmen. Eine fehlerhafte Selbstanzeige führt nicht zur Straffreiheit. Vielmehr liefert sich der Steuerpflichtige selbst den Strafverfolgungsbehörden aus. Zudem sollte der Steuerpflichtige nie vor Inanspruchnahme einer steuerrechtlichen Beratung Kontakt zum Finanzamt aufnehmen. Denn die Ankündigung einer Selbstanzeige führt zu deren Unwirksamkeit!

Kurzfristiges Handeln erforderlich – Wir sind für Sie da!

Wenden Sie sich daher frühzeitig an einen Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht! In den Fällen einer Selbstanzeige ist in der Regel Eile geboten. Als Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht sind wir darauf vorbereitet, auch binnen kürzester Zeit eine Selbstanzeige für Sie vorzubereiten und beim Finanzamt einzureichen.

Miesner & Miesner - Anwalt Steuerrecht Hamburg - Anwalt Steuerrecht Bremen

Individuell und persönlich

Sie erwarten über die fachliche Kompetenz hinaus eine individuelle, persönliche und den Besonderheiten Ihres Anliegens angemessene Beratung und Unterstützung. Die effiziente und zielorientierte Vertretung und Durchsetzung Ihrer Interessen im Steuerrecht in Hamburg & Bremen sind unsere Aufgabe.

Wir sind für Sie da.

Sie sind in das Berufs- und Geschäftsleben eingebunden und Ihre steuerlichen Fragen beschäftigen Sie erfahrungsgemäß gerade außerhalb dieser Zeiten.

Scheuen Sie sich daher nicht, uns mit Ihren steuerlichen Problemstellungen auch außerhalb der Geschäftszeiten zu kontaktieren.

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Unsere Leistung im Überblick

Was Sie von uns als Steuerberater und Rechtsanwalt erwarten können

Steuerstrafverteidigung - Miesner - Anwalt Steuerrecht Hamburg & Bremen

Steuerstrafverteidigung
Wer am wirtschaftlichen Verkehr teilnimmt oder einfach nur zur falschen Zeit am falschen Ort ist, kann in ein steuerstrafrechtliches Verfahren verwickelt werden. In diesem Fall, ist die Hinzuziehung eines erfahrenen Steueranwalts unumgänglich.

Steuerhinterziehung - Miesner - Anwalt Steuerrecht Hamburg & Bremen

Steuerhinterziehung
Strafbar macht sich, wer den Finanzbehörden unrichtige oder unvollständige Angaben macht, wer die Finanzbehörden über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt und dadurch Steuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt.

Umsatzsteuerhinterziehung - Miesner - Anwalt Steuerrecht Hamburg & Bremen

Umsatzsteuer Hinterziehung
Eine Umsatz-Steuerhinterziehung liegt vor, wenn Umsätze nicht deklariert werden oder zu Unrecht eine Steuerbefreiung oder der Vorsteuerabzug in Anspruch genommen wird. Auch bereits die bloße Nichtzahlung von erklärten Umsatzsteuern kann strafbar sein.

Steuerstreit Finanzamt - Miesner - Anwalt Steuerrecht Hamburg & Bremen

Steuerstreit Finanzamt
Fast jeder hatte schon einmal Probleme mit dem Finanzamt – egal ob im unternehmerischen oder im privaten Bereich. Wir beraten und vertreten Sie in allen steuerrechtlichen Verfahren gegenüber den Finanzbehörden oder vor den Finanzgerichten.

Strafbefreiende Selbstanzeige - Miesner - Anwalt Steuerrecht Hamburg & Bremen

Strafbefreiende Selbstanzeige
Sie haben in Ihrer Steuererklärung Einkünfte nicht erklärt, dadurch eine Steuerhinterziehung begangen und möchten nun durch eine Selbstanzeige den Weg in die Steuerehrlichkeit einschlagen? Wir helfen Ihnen!

Steuerfahndung - Miesner - Anwalt Steuerrecht Hamburg & Bremen

Steuerfahndung
Wenn Beamte der Steuerfahndung ohne Ankündigung vor der Tür stehen und Ihre Immobilien durchsuchen und Unterlagen oder Daten beschlagnahmen. Seien Sie vorsichtig, denn Verhaltensfehler können schwerwiegende Folgen haben!

Betriebsprüfung - Miesner - Anwalt Steuerrecht Hamburg & Bremen

Betriebsprüfung
Eine gute juristische und steuerliche Begleitung sorgt für Ihre Beruhigung und kann hohe Steuernachforderungen verhindern. Auch bei „festgefahrenen“ Betriebsprüfungen helfen wir Ihnen.

Finanzgericht - Miesner - Anwalt Steuerrecht Hamburg & Bremen

Finanzgericht
Das Einspruchsverfahren ist gescheitert. Es drohen massive Mehrsteuern. Es bleibt nur der Weg vor das Finanzgericht. Der Steuerbescheid muss angefochten und es muss die Aussetzung der Vollziehung erreicht werden.

Ausländische Konten - Miesner - Anwalt Steuerrecht Hamburg & Bremen

Ausländische Konten
In Deutschland steuerpflichtige Personen mit einem Konto im Ausland sollten kurzfristig einen steuerrechtlich und strafrechtlich spezialisierten Berater prüfen lassen, ob sie insoweit der deutschen Steuerpflicht unterliegen.