Betriebsprüfung – Miesner Steuerberater + Rechtsanwälte
Wir begleiten Sie vor, während und bis zum Abschluss einer Betriebsprüfung.
Eine gute juristische und steuerliche Begleitung sorgt nicht nur für Ihre Beruhigung, sondern kann auch hohe Steuernachforderungen verhindern. Auch bei „festgefahrenen“ Betriebsprüfungen helfen wir Ihnen, eine neue Strategie zu entwickeln, um eine gütliche Einigung herbeizuführen.
Steuern, die aufgrund einer Betriebsprüfung festgesetzt werden, sind häufig höchst umstritten. Hiergegen wollen Sie sich zur Wehr setzen und fühlen sich dem Finanzamt allein nicht gewachsen?
Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht, durch eine kompetente Vertretung vor, während und nach einer Betriebsprüfung!
Fehlende Unterlagen, ungeklärte Einlagen, gemischte Konten, Kassenfehlbetrag, Geldverkehrs- und Vermögenszuwachsrechnung, Richtsatzvergleich, Chi-Quadrat-Test, Nachkalkulation … – Betriebsprüfungen sind immer wieder für „böse“ Überraschungen gut.
Als Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht kennen wir die steuerlichen und juristischen Fallstricke dieser Konstellation aus unserer täglichen Arbeit und können dem Finanzamt kompetent und fachkundig entgegentreten.
Unser vorrangiges Ziel ist es, während der Prüfung eine so genannte Verständigungslösung zu erzielen. Scheitert diese an der fehlenden Einsichtsfähigkeit des Prüfers, vertreten wir Ihre Interessen vor dem Finanzgericht.
Bei Mandanten, die wir vor, während oder nach einer Betriebsprüfung vertreten haben, konnten wir immer deutlich positive Ergebniskorrekturen erzielen.
Unsere Leistungen im Bereich Betriebsprüfung:
- Vertretung vor, während oder nach einer Betriebsprüfung
- Vertretung im finanzamtlichen Einspruchsverfahren
- Vertretung vor dem Finanzgericht
- Abwehr von Haftungsbescheiden