Verwaltungsgericht Berlin zu Disziplinarverfahren nach Selbstanzeige eines Kriminalbeamten
Der Dienstherr des Kriminalbeamten erließ nach Selbstanzeige einer Steuerhinterziehung im Disziplinarverfahren eine Geldbuße. Das Finanzamt hatte im Rahmen des Disziplinarverfahrens die Einsicht in die Strafakte unter Berufung auf das Steuergeheimnis abgelehnt.
Das Verwaltungsgericht Berlin hob in der Entscheidung vom 12.03.2021 diese Disziplinarverfügung auf, da der Beamte nicht in der Lage gewesen sei, sich ohne Einsicht in die Steuerakte sachgerecht gegen die erhobenen Vorwürfe zu verteidigen.