Nach Steuerstrafverfahren: Ebay-Verkäufer müssen IHK-Beitrag zahlen
In der Folge einer Verurteilung zu Steuerhinterziehung wegen Verkäufen auf dem Internetportal Ebay zog die IHK die Steuerpflichtigen als Ehegatten-GBR zur Beitragszahlung für die Jahre 2007 bis 2019 heran.
Das Verwaltungsgericht Saarland bestätigte in der Entscheidung vom 31.03.2020 diese Vorgehensweise der IHK. Nach dieser Entscheidung kommt es nicht auf eine Eintragung im Handelsregister oder das Vorhandensein von Beschäftigten an. Sofern das Finanzamt das Vorliegen von gewerblichen Einkünften feststellt, seien IHK und Verwaltungsgericht an diese Feststellungen gebunden.