Zinssatz ist verfassungswidrig
Das Landesamt für Steuern (LfSt) Niedersachsen hat zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur sechsprozentigen Verzinsung Stellung genommen. Tenor: Die Finanzämter werden das berechtigte Anliegen der Steuerzahler, bei der Verzinsung von Steuernachforderungen und -erstattungen verfassungsgerecht behandelt zu werden, umfassend beachten. Sie werden in der Regel ohne weiteres Zutun nach Maßgabe der bis 31.07.2022 vom Gesetzgeber zu erlassenden Neuregelung die Verzinsung für die Zeiten ab 01.01.2019 „glattziehen“.