Beamter der Steuerfahndung muss im Zivilprozess aussagen
Mit Urteil vom 29.04.2021 hat das Verwaltungsgericht Mainz entschieden, dass ein Beamter der Steuerfahndung in einem zivilrechtlichen Schadenersatzprozess gegen eine Beratungsfirma Aussagen muss, auch wenn er im parallelen Steuerstrafverfahren zu dem Vorwurf der Steuerhinterziehung zum selben Sachverhalt aussagen wird.