Anwalt Steuerhinterziehung
Rechtsanwalt Steuerhinterziehung
Fachanwalt Steuerhinterziehung

Ihr kompetenter Partner im
Steuerrecht und Steuerstrafrecht

Rechtsanwälte
Steuerberater
Fachanwalt für Steuerrecht
Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht.

Miesner Steuerberater & Rechtsanwälte - Anwalt Steuerrecht Hamburg - Anwalt Steuerrecht Bremen

Kompetente Verteidigung bei Steuerhinterziehung (§ 370 AO)

Als spezialisierte Kanzlei im Bereich Steuerrecht und Steuerstrafrecht vertreten wir Sie mit höchster fachlicher Kompetenz in allen Verfahren bei Steuerhinterziehung – sei es durch falsche oder unvollständige Angaben, durch pflichtwidriges Unterlassen oder durch Missbrauch von Steuerzeichen – gemäß § 370 AO

Vorsatz oder Leichtfertigkeit: Rechtsfolgen im Blick

Es ist entscheidend zu klären, ob es sich um vorsätzliche Steuerhinterziehung handelt – drohen Ihnen Geld- oder Freiheitsstrafe – oder um eine leichtfertige Steuerverkürzung mit der Verhängung eines Bußgeldes

Letztere bleibt ohne Eintrag im Bundeszentralregister und gilt nicht als Vorstrafe.

Leistungen unserer Kanzlei bei Steuerhinterziehung

  • Analyse Ihrer Situation
    Prüfung der steuerlichen Ausgangslage und möglicher Risiken.
  • Selbstanzeige & Straffreiheit
    Beratung zu Voraussetzungen, Erstellung und fristgerechter Einreichung einer strafbefreienden Selbstanzeige.
  • Berechnung & Nachzahlung
    Ermittlung der nachzuzahlenden Steuern, Zinsen und Zuschläge.
  • Vertretung gegenüber Behörden
    Kommunikation und Verhandlungen mit Finanzamt, Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft.
  • Verteidigung im Strafverfahren
    Effektive Verteidigung in Ermittlungsverfahren und vor Gericht.
  • Begleitung bei Prüfungen & Durchsuchungen
    Rechtliche Unterstützung bei Betriebsprüfungen oder Durchsuchungen.
  • Internationale Fälle
    Beratung zu Auslandskonten und Risiken durch den automatischen Informationsaustausch (AIA).
  • Prävention & Risikoanalyse
    Gestaltung rechtssicherer Strukturen zur Vermeidung zukünftiger Steuerstrafverfahren.
Miesner & Miesner - Anwalt Steuerrecht Hamburg - Anwalt Steuerrecht Bremen

Individuell und persönlich

Sie erwarten über die fachliche Kompetenz hinaus eine individuelle, persönliche und den Besonderheiten Ihres Anliegens angemessene Beratung und Unterstützung. Die effiziente und zielorientierte Vertretung und Durchsetzung Ihrer Interessen im Steuerrecht in Hamburg & Bremen sind unsere Aufgabe.

Wir sind für Sie da.

Sie sind in das Berufs- und Geschäftsleben eingebunden und Ihre steuerlichen Fragen beschäftigen Sie erfahrungsgemäß gerade außerhalb dieser Zeiten.

Scheuen Sie sich daher nicht, uns mit Ihren steuerlichen Problemstellungen auch außerhalb der Geschäftszeiten zu kontaktieren.

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Scheessel

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Schwarzgeld: Risiken erkennen, Lösungen finden

Ob aus unregelmäßiger Erwerbstätigkeit, bares Einkommen oder Erbrechtsfälle – Schwarzgeld birgt erhebliche steuerliche Risiken. Gerade bei ausländischen Konten oder Erbschaften stehen Betroffene schnell im Fokus der Finanzbehörden.

Fachanwalt Steuerhinterziehung
Wir unterstützen Sie bei der Nachversteuerung und der rechtssicheren Legalisierung durch professionelle Beratung und Selbstanzeige.

Wird eine Steuerhinterziehung aufgrund von Schwarzgeldeinnahmen aufgedeckt, erfolgt eine Nachversteuerung und es drohen zusätzlich Geld- oder Freiheitsstrafen. Ein spezialisierter Anwalt für Steuerrecht kann prüfen, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, nicht deklarierte Einnahmen nachträglich zu legalisieren. Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei mit fundierter Expertise und langjähriger Erfahrung in der Verteidigung.

Briefkastenfirmen & Transparenzregister

Briefkastenfirmen dienen häufig der Verschleierung und Steuervermeidung – sind jedoch per se nicht verboten. Seit Einführung des Transparenzregisters (2017) ist die Verfolgung zwar erschwert, aber der Erfassung steuerlich relevanter Tatbestände dient es dennoch.

Rechtsanwalt Steuerhinterziehung
Wir begleiten Sie auf diesem sensiblen Terrain mit fundiertem Know-how.

Angesichts der seit 2015 verschärften Anforderungen an eine strafbefreiende Selbstanzeige ist im Falle einer drohenden Entdeckung rasches Handeln unerlässlich. Betroffene sollten unverzüglich einen im Steuer- und Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt hinzuziehen, um die erforderlichen Schritte rechtssicher einzuleiten. Als Fachanwälte für Steuerrecht, Steuerberater und zertifizierte Berater für Steuerstrafrecht verbinden wir umfassende Kompetenz mit langjähriger Erfahrung – die optimale Grundlage für eine wirksame Selbstanzeige.

Steuerverkürzung / Steuerordnungswidrigkeit

Die leichtfertige Steuerverkürzung nach § 378 AO stellt eine abgeschwächte Form der Steuerhinterziehung dar und wird nicht als Straftat, sondern als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet. Der wesentliche Unterschied zur vorsätzlichen Steuerhinterziehung liegt darin, dass der Steuerpflichtige nicht bewusst, sondern leichtfertig gehandelt hat. Die Rechtsprechung versteht darunter, dass jemand die erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt, zu der er nach den Umständen des Einzelfalls sowie seinen persönlichen Kenntnissen und Fähigkeiten verpflichtet wäre, obwohl er erkennen konnte, dass dadurch eine Rechtsverletzung eintreten könnte.

Anwalt Steuerhinterziehung
Für Betroffene ist dies vorteilhaft, da bei einer leichtfertigen Steuerverkürzung keine Eintragung im Bundeszentralregister erfolgt und somit keine Vorstrafe entsteht.

Wenn Sie mit einem entsprechenden Vorwurf konfrontiert sind, empfiehlt sich eine frühzeitige rechtliche Beratung. Unsere Kanzlei steht Ihnen für eine unverbindliche Anfrage jederzeit telefonisch zur Verfügung.

Strafbefreiende Selbstanzeige – Ihre Chance zur Steuerehrlichkeit

Die rechtzeitige, vollständige Selbstanzeige enfaltet eine strafbefreiende Wirkung. Angesichts der seit 2015 verschärften Anforderungen ist schnelles, professionelles Handeln unerlässlich

Wir übernehmen Ihre Beratung und Rücksprache mit den Behörden.