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Steuerrecht und Steuerstrafrecht

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Miesner Steuerberater & Rechtsanwälte - Anwalt Steuerrecht Hamburg - Anwalt Steuerrecht Bremen

Strafbefreiende Selbstanzeige: Ihre Chance – aber nur bei richtiger Anwendung

Anwalt Selbstanzeige Steuerhinterziehung

Die strafbefreiende Selbstanzeige nach § 371 AO eröffnet Ihnen die Möglichkeit, trotz begangener Steuerhinterziehung straffrei zu bleiben – vorausgesetzt, alle Voraussetzungen werden sorgfältig eingehalten. Seit der Gesetzesnovelle 2015 gelten besonders strenge Anforderungen: So müssen alle unverjährten Steuerstraftaten der letzten zehn Jahre vollumfänglich berichtigt und die hinterzogenen Steuern inklusive Zuschläge gezahlt werden.

Als spezialisierte Anwälte für Steuerrecht entwickeln wir für Sie eine rechtssichere und wirksame Selbstanzeige. Wir begleiten den gesamten Prozess diskret, präzise und mit umfassender Beratung. Eine strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung ist rechtlich komplex und erfordert sorgfältige Vorbereitung – mit unserer Unterstützung behalten Sie jederzeit den Überblick.

Im Rahmen der Beratung verschaffen wir Ihnen zunächst Klarheit über die rechtlichen Voraussetzungen einer Selbstanzeige. Als Steuerberater, Fachanwälte für Steuerrecht und zertifizierte Berater für Steuerstrafrecht verfügen wir über die notwendige Expertise, um alle Anforderungen rechtssicher umzusetzen. Wir berechnen für Sie die nachzuzahlenden Steuern, erstellen die vollständige Selbstanzeige und reichen diese beim Finanzamt ein. Auch die gesamte anschließende Korrespondenz mit den Behörden übernehmen wir zuverlässig für Sie.

Miesner & Miesner - Anwalt Steuerrecht Hamburg - Anwalt Steuerrecht Bremen

Individuell und persönlich

Sie erwarten über die fachliche Kompetenz hinaus eine individuelle, persönliche und den Besonderheiten Ihres Anliegens angemessene Beratung und Unterstützung. Die effiziente und zielorientierte Vertretung und Durchsetzung Ihrer Interessen im Steuerrecht in Hamburg & Bremen sind unsere Aufgabe.

Wir sind für Sie da.

Sie sind in das Berufs- und Geschäftsleben eingebunden und Ihre steuerlichen Fragen beschäftigen Sie erfahrungsgemäß gerade außerhalb dieser Zeiten.

Scheuen Sie sich daher nicht, uns mit Ihren steuerlichen Problemstellungen auch außerhalb der Geschäftszeiten zu kontaktieren.

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Sperrgründe: Wann die Selbstanzeige wirkungslos wird

Rechtsanwalt Selbstanzeige Steuerhinterziehung

Eine wirksame Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung setzt voraus, dass die Hinterziehung den Behörden noch nicht bekannt und kein Sperrgrund eingetreten ist. Dazu zählen:

  • Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung,
  • Erscheinen eines Finanzbeamten, Steuerprüfers oder Fahnders,
  • oder sogar teilweise subjektive Kenntnis der Entdeckung der Tat durch den Täter

Ist einer dieser Sperrgründe eingetreten, verliert die Selbstanzeige automatisch ihre strafbefreiende Wirkung.

Aufgaben & Leistungen von Miesner Steuerberater & Rechtsanwälte

Fachanwalt Selbstanzeige Steuerhinterziehung

  • Präzise Analyse Ihrer Situation
    Wir prüfen, ob Ihre Tat bereits offenbart wurde oder ein Sperrgrund besteht.
  • Sorgfältige Zusammenstellung und Berechnung
    Wir ermitteln alle unverjährten Steuerhinterziehungen (alle relevanten letzten zehn Jahre), berechnen die Zuschläge und Zinsen und bereiten die Berichtigungserklärung für Sie vor – vollständig und fristgerecht.
    Wir reichen die Selbstanzeige ein, kümmern uns um fristgerechte Zahlung der Steuern, Zuschläge und Zinsen und sorgen dafür, dass Ihre Selbstanzeige wirksam ist.
  • Effektive Verteidigung
    Sollte die Selbstanzeige nicht (mehr) möglich sein – etwa, wenn ein Sperrgrund vorliegt – vertreten wir Sie engagiert in einem möglichen Steuerstrafverfahren.

Airbnb-Selbstanzeige & ausländische Konten

Wer Einkünfte über Portale wie Airbnb erzielt, muss diese versteuern. Unterlassene Angaben führen zur Steuerhinterziehung, die mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet wird. Da die Steuerfahndung Hamburg bereits Daten von Airbnb erhalten und an die Finanzämter weitergegeben hat, sollten Betroffene schnell handeln. Eine strafbefreiende Selbstanzeige hilft, Strafen zu vermeiden.

Auch bei ausländischen Konten verschärfen sich die Risiken: Durch den automatischen Informationsaustausch (AIA) zwischen inzwischen über 100 Staaten erhalten deutsche Finanzämter detaillierte Kontodaten. Seit 2020 nimmt auch die Türkei daran teil, wobei Unklarheiten über den vollständigen Datenaustausch bestehen. Betroffen sind alle in Deutschland steuerpflichtigen Personen mit Konten im Ausland. Nicht deklarierte Kapitalerträge führen regelmäßig zum Vorwurf der vorsätzlichen Steuerhinterziehung, in schweren Fällen drohen Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren.

Auch Influenzer geraten aktuell immer stärker in den Focus der Steuerfahndung.

Vielen im Netz Aktiven ist gar nicht bewusst, dass sie mit ihren Einkünften als Influenzer verpflichtet sind, jährlich Steuererklärungen abzugeben. Dabei ist insbesondere häufig nicht bekannt, dass auch Geschenke, die die Influenzer von Firmen zu Werbezwecken erhalten, einen geldwerten Vorteil darstellen, der als Einkommen zu versteuern ist. Unkenntnis schützt jedoch nicht vor einer Strafe. Hinzu kommt, dass es sich hier regelmäßig um recht hohe Einkünfte handeln dürfte, verbunden mit einer entsprechend hohen Steuerlast. Das Strafmaß bei einer Steuerhinterziehung richtet sich nach der Höhe der hinterzogenen Steuern.

Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen hat ihre Finanzbehörden bereits vor einiger Zeit angewiesen, die Aktivitäten von Influenzer im Netz noch intensiver zu beobachten, um neue Steuerquellen zu erschließen. Die entsprechenden Influenzer werden im Falle der Vermutung des Vorliegens einer Steuerhinterziehung mit der Einleitung eines Strafverfahrens rechnen müssen. Zur Verhinderung eines solchen sollten die Betroffenen umgehend einen Spezialisten für Steuerstrafrecht aufsuchen und die Möglichkeit der Bereinigung einer möglichen Steuerhinterziehung durch eine Strafbefreiende Selbstanzeige nutzen.

Auch die Hamburger Finanzverwaltung hat kürzlich angekündigt, die verschärfte strafrechtliche Verfolgung von Influenzern anzugehen.

Es ist zu erwarten, dass auch die Finanzverwaltungen anderer Bundesländer mit entsprechenden Maßnahmen nicht mehr lange auf sich warten lassen.

Die gute Nachricht ist, dass bei einer Steuerhinterziehung – anders als bei anderen Straftaten – durch eine Selbstanzeige die Rückkehr zur Steuerehrlichkeit möglich ist und zur Straffreiheit führt. Betroffene sollten daher unbedingt die „goldene Brücke“ nutzen, die der Gesetzgeber mit der Strafbefreienden Selbstanzeige für sie geschaffen hat.“

Abhilfe schafft nur die Selbstanzeige

Abhilfe schafft nur eine rechtzeitig eingereichte, formal korrekte Selbstanzeige. Diese muss vor Bekanntwerden beim Finanzamt erfolgen und alle relevanten Angaben vollständig enthalten. Unsere Kanzlei übernimmt die Prüfung der Steuerpflicht, die Berechnung und Nachdeklaration der Einkünfte sowie die Kommunikation mit den Finanzbehörden – diskret, rechtssicher und mit langjähriger Erfahrung im Steuerstrafrecht.