Airbnb-Selbstanzeige & ausländische Konten
Wer Einkünfte über Portale wie Airbnb erzielt, muss diese versteuern. Unterlassene Angaben führen zur Steuerhinterziehung, die mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet wird. Da die Steuerfahndung Hamburg bereits Daten von Airbnb erhalten und an die Finanzämter weitergegeben hat, sollten Betroffene schnell handeln. Eine strafbefreiende Selbstanzeige hilft, Strafen zu vermeiden.
Auch bei ausländischen Konten verschärfen sich die Risiken: Durch den automatischen Informationsaustausch (AIA) zwischen inzwischen über 100 Staaten erhalten deutsche Finanzämter detaillierte Kontodaten. Seit 2020 nimmt auch die Türkei daran teil, wobei Unklarheiten über den vollständigen Datenaustausch bestehen. Betroffen sind alle in Deutschland steuerpflichtigen Personen mit Konten im Ausland. Nicht deklarierte Kapitalerträge führen regelmäßig zum Vorwurf der vorsätzlichen Steuerhinterziehung, in schweren Fällen drohen Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren.
Auch Influenzer geraten aktuell immer stärker in den Focus der Steuerfahndung.
Vielen im Netz Aktiven ist gar nicht bewusst, dass sie mit ihren Einkünften als Influenzer verpflichtet sind, jährlich Steuererklärungen abzugeben. Dabei ist insbesondere häufig nicht bekannt, dass auch Geschenke, die die Influenzer von Firmen zu Werbezwecken erhalten, einen geldwerten Vorteil darstellen, der als Einkommen zu versteuern ist. Unkenntnis schützt jedoch nicht vor einer Strafe. Hinzu kommt, dass es sich hier regelmäßig um recht hohe Einkünfte handeln dürfte, verbunden mit einer entsprechend hohen Steuerlast. Das Strafmaß bei einer Steuerhinterziehung richtet sich nach der Höhe der hinterzogenen Steuern.
Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen hat ihre Finanzbehörden bereits vor einiger Zeit angewiesen, die Aktivitäten von Influenzer im Netz noch intensiver zu beobachten, um neue Steuerquellen zu erschließen. Die entsprechenden Influenzer werden im Falle der Vermutung des Vorliegens einer Steuerhinterziehung mit der Einleitung eines Strafverfahrens rechnen müssen. Zur Verhinderung eines solchen sollten die Betroffenen umgehend einen Spezialisten für Steuerstrafrecht aufsuchen und die Möglichkeit der Bereinigung einer möglichen Steuerhinterziehung durch eine Strafbefreiende Selbstanzeige nutzen.
Auch die Hamburger Finanzverwaltung hat kürzlich angekündigt, die verschärfte strafrechtliche Verfolgung von Influenzern anzugehen.
Es ist zu erwarten, dass auch die Finanzverwaltungen anderer Bundesländer mit entsprechenden Maßnahmen nicht mehr lange auf sich warten lassen.
Die gute Nachricht ist, dass bei einer Steuerhinterziehung – anders als bei anderen Straftaten – durch eine Selbstanzeige die Rückkehr zur Steuerehrlichkeit möglich ist und zur Straffreiheit führt. Betroffene sollten daher unbedingt die „goldene Brücke“ nutzen, die der Gesetzgeber mit der Strafbefreienden Selbstanzeige für sie geschaffen hat.“
Abhilfe schafft nur die Selbstanzeige
Abhilfe schafft nur eine rechtzeitig eingereichte, formal korrekte Selbstanzeige. Diese muss vor Bekanntwerden beim Finanzamt erfolgen und alle relevanten Angaben vollständig enthalten. Unsere Kanzlei übernimmt die Prüfung der Steuerpflicht, die Berechnung und Nachdeklaration der Einkünfte sowie die Kommunikation mit den Finanzbehörden – diskret, rechtssicher und mit langjähriger Erfahrung im Steuerstrafrecht.